Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie hier für die Beschreibung eines erfolgreichen Anmeldevorgangs.


Fragen zur Eingabe des PIN-Codes

Bürgerkarte - PIN vergessen

Weder das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz noch die Bundesrechenzentrum GmbH hat die Möglichkeit, PINs oder PUKs zu vergeben bzw. zurückzusetzen oder zu reproduzieren.

 

Sowohl die Karten- als auch die Signatur-PIN legen Sie bei der Aktivierung der Bürgerkarte selbst fest.

 

Sollten sie ihre Signatur-PIN zehn mal erfolglos eingegeben haben, wird diese blockiert. Selbiges gilt auch für die Geheimhaltungs-PIN.

In diesem Fall können Sie die Bürgerkarte mittels Widerrufspasswort sperren, bzw. eine neue e-card bestellen (die alte wird automatisch widerrufen) Wichtig: die Krankenschein-Funktion Ihrer e-card ist davon nicht betroffen und bleibt in jedem Fall weiterhin aufrecht. Näheres erfahren Sie diesfalls unter der e-card-Servicenummer: 050 124 33 11

Handy-Signatur - Signaturpasswort vergessen

Weder das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz noch die Bundesrechenzentrum GmbH hat die Möglichkeit, Signaturpasswörter zu vergeben bzw. zurückzusetzen oder zu reproduzieren.

 

Das Signaturpasswort legen Sie bei der Aktivierung der Handy-Signatur selbst fest.

 

Sollten sie Ihr Signaturpasswort vergessen haben, können Sie dies mit Ihrem ebenfalls bei der Anwendung selbst gewählten Widerrufspasswort zurücksetzen.

Sollte Ihnen auch diese nicht mehr erinnerlich sein, müssen Sie die Handy-Signatur neu aktivieren lassen.



Frage nach Benutzername/Kennwort

Sie werden bei der Anmeldung nach Benutzername und Kennwort gefragt

In allen Anwendungen der Ediktsdatei, die eine Authentifizierung verlangen, erfolgt die Anmeldung über Bürgerkarte oder Handy-Signatur und NIE über Benutzernamen/Kennwort. Wenn Sie also danach gefragt werden, ist in einem der vorigen Schritte ein Fehler aufgetreten.




Fragen zur Zuordnung der Fälle/Sätze

Sie können sich erfolgreich anmelden, werden vom System aber nicht als berechtigt erkannt

Sofern Sie eine diesbezügliche Fehlermeldund erhalten, kann es sein, dass Ihre Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum) nicht korrekt eingegeben worden sind. Überprüfen Sie die Angaben und bessern Sie allfällig Fehler aus.
Warten Sie bis zum nächsten Tag und versuchen Sie erneut die Anmeldung. Sollte diese wieder nicht funktionieren, kontaktieren Sie bitte unseren technischen Support.



Sie werden vom System als berechtigt erkannt, sehen jedoch keine oder nicht alle Ihrer Fälle

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Fälle erst ab dem der Eintragung folgenden Tag sehen können!

Sind Sie mit der richtigen Bürgerkarte/Handy-Signatur angemeldet?

Wenn Sie trotz Überprüfung einen oder mehrere Fälle vermissen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht.



Information der Firma A-Trust zur Aktivierung von E-Cards

Information der Firma A-Trust

In Abstimmung mit jenen Behörden, die die Tauglichkeit der e-card zur Bürgerkarte bescheinigen, werden alle ab den 23. August 2016 versendeten e-cards mit einer neu konfigurierten Anwendung „Qualifizierte Signatur“ ausgestattet. Bei e-cards, die vor den 23. August 2016 versendet wurden, kann fallweise eine Aktivierung nicht mehr möglich sein. Der Versicherte wird in diesem Fall im Zuge des Aktivierungsprozesses darauf hingewiesen, sich kostenlos bei der e-card Serviceline eine neue e-card zu bestellen, mit der er die Bürgerkartenaktivierung durchführen kann.

Der Hinweistext am Aktivierungsportal beim Versuch einer Aktivierung mit einer „alten“ e-card G4 lautet wie folgt:


Ihre e-card ist nicht für eine Aktivierung zur Bürgerkarte geeignet.
Bitte bestellen Sie unter der Telefonnummer 050124 3311 kostenlos eine neue e-card.

Stand: 08.01.2018

www.edikte.justiz.gv.at