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Weitere Personen für den Zugriff berechtigen

Sie können - sobald Sie Zugriff auf Ihre Daten haben - jederzeit weitere Personen zum Zugriff auf Ihre Daten berechtigen (zB Kanzleipartner, MitarbeiterInnen). Diese berechtigten Personen benötigen dazu:

  • eine aktivierte Bürgerkarte, oder

  • eine aktivierte Handy-Signatur

Damit sich die berechtigten Personen zukünftig mittels aktivierter Bürgerkarte, oder aktivierter Handy-Signatur anmelden können ist es notwendig, dass sie dazu berechtigt werden. Melden Sie sich hier an.

Dann wechseln Sie zum Reiter "Berechtigungen" und tragen in der Tabelle „Datenerfassung für Zugriff über Portal/Handysignatur“, den Vornamen, Namen, Geburtsdatum und Email-Adresse der zu berechtigenden Person ein.

Nach der erfolgten Eintragung, klicken Sie bitte auf Hinzufügen und anschließend auf Speichern.



Die berechtigte Person erhält sodann eine Email mit einem Aktivierungslink. Nach anklicken dieses Links wird sie automatisch zur neuen Portalanmeldung weitergeleitet.
Die berechtigte Person muss sich nunmehr nur noch mit Ihrer Bürgerkarte ("Online BKU") oder Handy-Signatur ("MOBILE BKU") anmelden ("Als Bürger anmelden" auswählen).




Nach erfolgreicher Anmeldung ist die berechtigte Person für die Portalanmeldung freigeschalten.



Stand 30.06.2021

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