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Anwendungen der österreichischen Justiz für Rechtsanwälte
Aktivierung der Bürgerkarte
Diese Seite ist nur für Rechtsanwälte vorgesehen!
Aktivierung der Bürgerkarte
Es gibt vier Möglichkeiten die Bürgerkarte zu aktivieren:
1.) Online Aktivierung mit bereits bestehender Bürgerkarte/Handy-Signatur:
Wenn Sie bereits eine aktivierte Bürgerkarte (zB e-card als Bürgerkarte) oder Handy-Signatur haben, können Sie eine neue Bürgerkarte online aktivieren
(https://www.a-trust.at/aktivierung/Selbst/ecard/)
2.) Aktivierung über FinanzOnline:
Mit Ihrem FinanzOnline Zugang können Sie schnell eine Bürgerkarte aktivieren.
FinanzOnline
PDF-Anleitung
3.) persönliche Aktivierung in einer Registrierungsstelle:
Mit einem amtlichen Lichtbildausweis und ihrer e-card kann die Bürgerkarte in einer der zahlreichen Registrierungsstellen in ganz Österreich aktiviert werden und ist dann sofort einsatzbereit.
Liste der Registrierungsstellen
4.) Aktivierung mittels eingeschriebenen Brief:
Sie können den Signatur und Karten-PIN anfordern und wird Ihnen dieser mittels eingeschriebenen Briefes zugesendet.
Wenn Sie den RSa-Brief bestellen möchten, klicken Sie
hier
.
Stand 30.06.2021
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