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Anwendungen der österreichischen Justiz für Rechtsanwälte
Aktivierung der Handy-Signatur
Diese Seite ist nur für Rechtsanwälte vorgesehen!
Aktivierung der Handy-Signatur
Es gibt mehrere Möglichkeiten die Handy-Signatur zu aktivieren:
1.) Online Aktivierung mit bereits bestehender Bürgerkarte/Handy-Signatur:
Wenn Sie bereits eine aktivierte Bürgerkarte (zB e-card als Bürgerkarte) oder Handy-Signatur haben, können Sie eine neue Handy-Signatur online aktivieren
(https://www.a-trust.at/aktivierung/Selbst/Handy/)
2.) Aktivierung über FinanzOnline:
Mit Ihrem FinanzOnline Zugang können Sie schnell eine Handy-Signatur aktivieren.
FinanzOnline
PDF-Anleitung
3.) persönliche Aktivierung in einer Registrierungsstelle:
Mit einem amtlichen Lichtbildausweis und ihrem Mobiltelefon kann die Handy-Signatur in einer der zahlreichen Registrierungsstellen in ganz Österreich aktiviert werden und ist dann sofort einsatzbereit.
Liste der Registrierungsstellen
4.) Aktivierung über Postserver und BANKIDENT (derzeit bei Bank Austria):
Sofern Sie Ihr Konto bei der Bank Austria und über ein BANKIDENT verifiziertes Postfach beim Postserver haben, können Sie so Ihre Handy-Signatur aktivieren. Weitere Informationen finden Sie auf
https://www.postserver.at
.
Stand 30.06.2021
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